Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Annikas Haustierbetreuung.
Annikas Haustierbetreuung
unterliegt der Kleinunternehmerregelung und daher wird gem.
§ 19 UStG auf die Rechnung keine Mehrwertsteuer erhoben und diese auch nicht ausgewiesen.

  1. Annikas Haustierbetreuung übernimmt entsprechend schriftlicher Vertragsabsprache die   aufgeführten Betreuungsleistungen für den festgelegten Zeitraum.
  2. Zeitangaben, Umfang, Art und Kosten der zu erbringenden Leistungen sind im Vertrag festgelegt.
  3. Der Tierhalter stellt alle notwendigen Mittel zur Ausführung der Tier- und Hausbetreuung bereit. Das heißt im Folgenden: Schlüssel, Medikamente (bei Bedarf), Hundeleinen/Steuermarke, Streu und Müllbeutel, Futter, Spielutensilien. Sollte ein Mehraufwand eintreten, z.B. durch unvorhergesehene Ereignisse, wie zusätzliches Futter oder Pflegemittel ist dieser vom Auftraggeber zu tragen.
  4. Wenn keine Versicherung für das Tier besteht, haftet alleine der Tierhalter bei eventuell entstandenen Schäden an Wohnung/Haus oder Inventar, welche durch das Tier in Abwesenheit verursacht werden. Hunde müssen eine Hundehaftpflichtversicherung haben! Annikas Haustierbetreuung verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäudes und der Pflanzen zu achten. Annikas Haustierbetreuung ist berechtigt, bei Gefahr für Hab und Gut die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker (Einbruch, Brand, Rohrbruch…) einzuschalten.
  5. Hunde werden ohne Leine nur auf Ausdrücklichen Wunsch auf ausgewiesenen Hundewiesen und ohne Haftungsübernahme laufen gelassen.
  6. Die Läufigkeit von Hündinnen ist vor der Betreuung vom Tierhalter anzugeben.
  7. Die Katzen und Hunde sollten frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.
  8. Annikas Haustierbetreuung übernimmt keine Haftung für eventuelles Versterben des Tieres. Bei älteren oder kranken Tieren, ist mir unbedingt mitzuteilen, was im Falle des Todes mit dem Tier geschehen soll. Alle dadurch entstehenden Kosten (Tierarzt, Tierbestatter) übernimmt der Tierbesitzer. Sollte sich das zu betreuende Tier in der Betreuungszeit verletzen oder erkranken und der Tierarzt rät zum Einschläfern des Tieres, so ist Annikas Haustierbetreuung berechtigt, das Tier einschläfern zu lassen, falls der Tierhalter nicht erreichbar sein sollte.
  9. Übergebene Schlüssel werden mit größter Sorgfalt aufbewahrt und nicht an dritte weitergegeben. Für den Verlust des Schlüssels kommt Annikas Haustierbetreuung auf. Genauso wie für notwendige Schlüssel-Ersatzkosten.
  10. Persönliche Daten werden nur dann gespeichert, wenn Sie mir diese von sich aus im Rahmen eines Auftrags angeben.
  11. Der Tierhalter versichert, dass die bei der Registrierung des Tieres genannten Wesens- und Verhaltensmerkmale Bestand haben.
  12. Im Falle eines materiellen Schadens von Eigentum des Kunden, der nachweisbar von mir verursacht worden ist, wird dieser Schaden von der entsprechenden Betriebshaftpflicht reguliert. Eine Haftung wird jedoch nur für unter Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstandenen Schäden übernommen.
  13. Annikas Haustierbetreuung ist berechtigt, eine Anzahlung von 50% zu verlangen, die vor Beginn des 1. Betreuungstages zu begleichen ist. Rechnungsbeträge zur Tierbetreuung sind am Ende des Betreuungszeitraumes bei Übergabe des Schlüssels und nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Die Zahlung erfolgt in Bar.
  14. Annikas Haustierbetreuung kann im Falle von Krankheit oder Notfall eine andere Betreuungsperson, als die, die Sie zur Vorbesprechung kennengelernt haben, mit der Betreuung des Tieres beauftragen.
  15. Dem Tierhalter steht ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss nur bis zu 48 Stunden vor Anbruch der ersten Betreuung zu. Danach wird der volle Betreuungspreis berechnet. Bei vorzeitiger Unterbrechung der Haustierbetreuung wird seitens von Annikas Haustierbetreuung keine anteilige Betreuungsvergütung rückerstattet.
  16. Annikas Haustierbetreuung kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen, wenn das Verhalten des Tieres keine Haustierbetreuung mehr zulässt oder der Tierhalter seinen Vertragspflichten nicht nachkommt.